Lauf-Genehmigungsgebühr – DLV-Verbandsrat einigt sich auf Kompromiss
Der Verbandsrat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) hat auf seiner Sitzung in Nürnberg beschlossen, die Genehmigungsgebühr für Laufveranstaltungen ab dem 1. Januar 2016 bundeseinheitlich auf 50 Cent pro Finisher festzulegen.
Zusätzlich wurde eine soziale Komponente eingeführt. Läufe mit karitativem Zweck sind von der Gebühr ausgeschlossen. Im Jugendbereich wird die Gebühr ab der Altersklasse U18 erhoben.
Zahl der Finisher ausschlaggebend
DLV-Präsident Dr. Clemens Prokop erläuterte die Entscheidung bei der Auftakt-Pressekonferenz anlässlich der Deutschen Meisterschaften in Nürnberg. „Derzeit liegt die Gebühr in den einzelnen Landesverbänden unterschiedlich zwischen 25 und 62 Cent pro Teilnehmer. Unser Ziel war von Beginn an eine bundeseinheitlich Regelung. Soweit es durch die Neuregelung zu Mehreinnahmen kommt, fließen diese in den regionalen Sportbetrieb.“
Ursprünglich sollte die Genehmigungsgebühr ab 2016 bei einem Euro pro Finisher liegen, was teilweise zu heftiger Kritik geführt hatte. „Wir haben nach vielen Gesprächen auch mit Laufveranstaltern und Läufern entschieden, die Gebühr bundeseinheitlich auf 50 Cent festzusetzen. Ausschlaggebend ist die Zahl der Finisher, nicht mehr wie bisher aller Teilnehmer. Mit der jetzigen Entscheidung haben wir der berechtigten Kritik Rechnung getragen, soziale Bedürfnisse berücksichtigt und insgesamt einen guten Kompromiss gefunden.“
Quelle: PM des DLV (Peter Schmidt)